Abkürzung: OHG. Die Offene Handelsgesellschaft ist ein Unternehmen, bei dem sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen unter gemeinsamer Firma zum Betrieb eines Handelsgewerbes zusammengeschlossen haben. Die Gesellschafter haben die alleinige und gemeinschaftliche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, sie teilen Gewinne und Verluste, und sie haften mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ist einer der Gesellschafter eine GmbH oder eine AG, handelt es sich um eine GmbH & Co.OHG bzw. AG & Co.OHG.
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