Der Nettosubstanzwert entspricht dem Substanzwert des betriebsnotwendigen Vermögens, zuzüglich des Verkaufswertes des nicht betriebsnotwendigen Vermögens (Bruttosubstanzwert), abzüglich der Summe aller Schulden. Vgl. Substanzbewertungsverfahren.
« Back to Glossary Index