Form eines Unterordnungskonzerns. Ein faktischer Konzern ist ein Konzern, in dem sich die einheitliche Leitung des herrschenden Unternehmens (Mutterunternehmen) auf einer direkten oder indirekten mehrheitlichen Kapitalbeteiligung an dem abhängigen Unternehmen (Tochterunternehmen) begründet. Gegenbegriff: Vertragskonzern.
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