Abkürzung: KG. Englisch: Limited partnership (angelsächsische Unternehmensrechtsform). Die Kommanditgesellschaft ist ein Unternehmen, bei dem sich mehrere natürliche oder juristische Personen unter gemeinsamer Firma zum Betrieb eines Handelsgewerbes zusammengeschlossen haben. Die alleinige Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis obliegt denjenigen Gesellschaftern, die mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Gesellschaft haften; sie heißen Komplementäre. Darüber hinaus gibt es die Kommanditisten, die nur mit Ihrer Kapitaleinlage (vgl. Eigenkapital) haften. Ist einer der Gesellschafter eine GmbH oder eine AG, handelt es sich um eine GmbH & Co. KG bzw. AG & Co. KG.
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