Hauptkostenstelle = Endkostenstelle. Begriff der Kostenrechnung, hier: Kostenstellenrechnung. Eine Hauptkostenstelle erbringt im Gegensatz zu einer Vor- oder Hilfskostenstelle direkte Leistungen für das zu erstellende und abzusetzende Produkt oder die Dienstleistung (den Kostenträger). Die in der Hauptkostenstelle entstandenen Kosten können somit direkt auf den Kostenträger verrechnet werden. Gegenbegriff: Hilfskostenstelle.