(= Zweckaufwand) Begriff der Abgrenzung zwischen externem und internem Rechnungswesen. Die Grundkosten sind diejenigen Kosten (Stromgröße des internen Rechnungswesens), die in gleicher Höhe auch in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand (Stromgröße des externen Rechnungswesens) berücksichtigt werden. Gegenbegriff: Grundleistung.
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