Beurteilungskriterium der Liquidität. Die Fristenkongruenz beschreibt die Anforderung, dass die Kapitalbindungsdauer (vgl. Kapitalbindung) des Vermögens nicht länger sein darf als der Kapitalüberlassungszeitraum. Fristenkongruenz: [langfristiges Vermögen] / [langfristiges Kapital] < 1 sowie [kurzfristiges Vermögen] / [kurzfristiges Kapital] > 1.
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