Erlösschmälerungen werden im Rahmen der Erlösrechnung als negative Erlöskomponenten (Erlös) von den Bruttoerlösen abgezogen. Beispiele: gewährter Skonto, gewährter Rabatt, Ausfall eines Debitors.
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Erlösschmälerungen werden im Rahmen der Erlösrechnung als negative Erlöskomponenten (Erlös) von den Bruttoerlösen abgezogen. Beispiele: gewährter Skonto, gewährter Rabatt, Ausfall eines Debitors.