Bei dem Einzelunternehmen handelt es sich um ein kaufmännisches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, dessen alleiniger Eigentümer eine natürliche Person ist. Dieser Person obliegt das alleinige Recht zur Geschäftsführung und Vertretung, sie erhält den Gewinn bzw. trägt den Verlust, bringt das Eigenkapital auf und haftet allein und unbeschränkt für entstandene Verpflichtungen. Dabei erstreckt sich die Haftung neben dem Betriebsvermögen auch auf das gesamtes Privatvermögen des Einzelunternehmers.
« Back to Glossary Index