Das Prinzip der Einzelbewertung ist ein Bewertungsprinzip des externen Rechnungswesens. Einer der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind Vermögensgegenstände und Schulden der Bilanz zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln zu bewerten. Ausnahmen hierzu sind die Bewertungsvereinfachungsverfahren.
« Back to Glossary Index