Der Bruttosubstanzwert entspricht dem Substanzwert des betriebsnotwendigen Vermögens, zuzüglich des Verkaufswertes des nicht betriebsnotwendigen Vermögens. (Vgl. Substanzbewertung).
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Der Bruttosubstanzwert entspricht dem Substanzwert des betriebsnotwendigen Vermögens, zuzüglich des Verkaufswertes des nicht betriebsnotwendigen Vermögens. (Vgl. Substanzbewertung).