Eine Bilanzierungshilfe ist ein Aktivposten im handelsrechtlichen Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss, der weder Vermögensgegenstand, noch Rechnungsabgrenzungsposten oder Korrekturposten zu den Passiva darstellt. Bilanzierungshilfen sind Aufwendungen für die Ingangsetzung und die Erweiterung des Geschäftsbetriebs, aktivierte latente Steuern, der Geschäftswert, der Verschmelzungswert und das Disagio.
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