Die Bilanzierungsfähigkeit ist die Zulässigkeit, einen Vermögensgegenstand, eine Verbindlichkeit, eine Rückstellung oder eine Bilanzierungshilfe in die Bilanz aufzunehmen.
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Die Bilanzierungsfähigkeit ist die Zulässigkeit, einen Vermögensgegenstand, eine Verbindlichkeit, eine Rückstellung oder eine Bilanzierungshilfe in die Bilanz aufzunehmen.