Die Bewertungsprinzipien sind Grundsätze der Bewertung von im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenständen und Schulden (Bilanzidentität, formelle Kontinuität, Going-Concern-Prinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Vorsichtsprinzip, Niederstwertprinzip, Imparitätsprinzip, Maßgeblichkeitsprinzip) sowie in der Kosten- und Leistungsrechnung ausgewiesenen Größen (z.B. pagatorisches Prinzip, Prinzip der werjahtmäßigen Kosten).
« Back to Glossary Index