Grundlegendes Kostenzurechnungsprinzip der Prozesskostenrechung. Nach dem Beanspruchungsprinzip werden einem Bezugsobjekt diejenigen Kosten der Produktion (sowohl variable als auch fixe Kosten) zugerechnet, die es beansprucht hat. Beispiel: Kosten für Rohmaterial und zeitanteilige Personalkosten.
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