= Anschaffungswert. Anschaffungskosten sind die Ausgaben, die zur Anschaffung eines Vermögensgegenstandes in einem Unternehmen anfallen. Sie entsprechen den Aufwendungen (vgl. Aufwand), um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Gemäß § 255 Abs. 1 HGB ergeben sich die Anschaffungskosten als: [Anschaffungspreis (ohne Umsatzsteuer)] + [einzeln zurechenbare Anschaffungsnebenkosten (z.B. Transport-, Aufstellungskosten) bis zur Betriebsbereitschaft] – [Anschaffungspreisminderungen]. Sie sind Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Grundlage zur Berechnung der Abschreibungen sind und die in der Investitionsrechnung als Anschaffungsauszahlung berücksichtigt werden.
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