Abkürzung: AHK. Die Summe aus Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die Ausgaben, die zur Anschaffung und/oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes in einem Unternehmen angefallen sind. Sie sind Grundlage zur Berechnung der Abschreibungen und werden in der Investitionsrechnung als Anschaffungsauszahlung berücksichtigt. (Siehe Anschaffungskosten/Herstellungskosten)
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