Englisch: Accrual, Deferred liability. Teil des Fremdkapitals eines Unternehmens. Eine Rückstellung ist ein Passivposten der Bilanz, der der periodengerechten Abgrenzung eines Aufwandes dient. Eine Rückstellung wird für eine künftige Verpflichtung oder Aufwendung gebildet, die zwar am Abschlussstichtag bereits verursacht, deren Höhe oder Eintritt aber noch ungewiss ist (z.B. Pensionsrückstellung, Prozess-, Gewährleistungs-, Steuerrückstellung, Rückstellung für unterlassene Instandhaltung), sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellungen gelten daher als Fremdkapital. (Nicht zu verwechseln mit einer Rücklage!)
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