Die bedingte Kapitalerhöhung ist gemäß §§ 192-201 AktG eine Kapitalerhöhung, deren Durchführung vom Eintreten einer Bedingung abhängig ist. Eine Bedingung ist insbesondere die Ausübung eines Umtausch- oder Bezugsrechtes bei Optionsanleihen oder Wandelschuldverschreibungen. Eine weitere Form der bedingten Kapitalerhöhung ist die Ausgabe von Mitarbeiteraktien (vgl. Aktien). (Andere Rechtsformen entsprechend.) Form der Eigenfinanzierung sowie der Außenfinanzierung.
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