Begriff des externen Rechnungswesens. Die Gewinnverwendung gibt an, welcher Teil des Jahresergebnisses einer Gesellschaft in die Rücklagen eingestellt (gebucht) wird, und wie viel danach noch zur Ausschüttung an die Anteilseigner der Gesellschaft (z.B. die Aktionäre einer Aktiengesellschaft) zur Verfügung steht. In einigen Gewinn- und Verlustrechnungen wird dazu unterhalb des Jahresergebnisses weiter ausgewiesen, ob und wie viel in die Rücklagen eingestellt wird und welcher Betrag damit schließlich zur Ausschüttung an die Gesellschafter zur Verfügung steht (Bilanzgewinn). Bleibt auch nach Gewinnausschüttung noch ein Betrag übrig, wird dieser als Gewinnvortrag in das folgende Geschäftsjahr überführt. Über die Gewinnverwendung entscheiden die Gesellschafter auf Vorschlag der Geschäftsführung der Gesellschaft.
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