Bilanzierungswahlrechte sind dem bilanzierenden Unternehmen vom Gesetzgeber zugebilligte Alternativen für 1. die Gliederung des Jahresabschlusses (Gliederungswahlrecht), 2. den Ansatz von Bilanzpositionen (Ansatzwahlrecht), 3. die Bewertung (Bewertungswahlrecht) und 4. die Konsolidierung des Konzernabschlusses (Konsolidierungswahlrecht). Vgl. Bilanzpolitik.
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