Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter („Aktionäre“) mit einer Einlage auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind. Die Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen: dem Vorstand (leitendes Organ), dem Aufsichtsrat (überwachendes Organ) und der Hauptversammlung (beschlussfassendes Organ). Für die Aktiengesellschaft gelten strenge Publizitäts- (bspw. die Ad-hoc-Publizität) sowie Prüfungspflichten, die für jedes Wirtschaftsjahr die Veröffentlichung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhangs, des Lageberichts und gegebenenfalls eines Konzernabschlusses nach Prüfung durch geeignete Abschlussprüfer vorschreiben.
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